040/6047010
Bernds Fahrschule
Die Wohlfühlfahrschule
Mit erfolgreicher (und eingetragener) Fahrerschulung B196 darfst Du folgende Kfz fahren:
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von bis zu 15 kW.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Wie läuft die Ausbildung ab?
4 x 90 Minuten Theorieunterricht (spezieller Motorradunterricht)
Mindestens 5 x 90 Minuten praktischer Fahrunterricht.
Was gibt es noch zu beachten?
Nach erfolgter Fahrerschulung lässt Du Dir die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eintragen. Danach kannst Du sofort mit dem Motorradfahren loslegen.
Wichtig: B196 gilt nur in Deutschland! Ein Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren ist nicht möglich! Die Bescheinigung über den Fahrerlehrgang gilt ein Jahr. Innerhalb dieser Frist muss die Schlüsselzahl eingetragen werden.
Wir bilden B196 auf einer Brixton Felsberg 125 (mit ABS) aus
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