Die Zweiradklassen


Die Fahrerlaubnisse der Zweiradklassen

 

 

A1 (ab 16 Jahren)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 darfst Du folgende Kfz fahren:

 

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,

Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und

Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder

bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Leistung von bis zu 15 kW.

 

Wir bilden die Klasse A1 auf einer Brixton Felsberg 125 (mit ABS) aus

 

 

 

 

A2 (ab 18 Jahren)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darfst Du folgende Kfz fahren:

 

Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.

 

Wir bilden die Klasse A2 auf einer gedrosselten Honda CB 650 R aus

 

 

 

 

A (ab 24 Jahren)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darfst Du folgende Kfz fahren:

 

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

 

Wir bilden die Klasse A auf einer Honda CB 650 R aus.